Allgemeine Hinweise und Honorar
Anwaltsgeheimnis
Als Anwalt unterstehe ich dem Anwaltsgeheimnis. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie mir alles anvertrauen können, was zum Sachverhalt eines Falles gehört, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte etwas erfahren. Das Anwaltsgeheimnis bildet die Grundlage für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und ermöglicht mir, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Honorar
Beim Erstgespräch treffen ich mit Ihnen eine Vereinbarung über meine Honorierung, die ich Ihnen schriftlich bestätige. Meine Ansätze bemessen sich an der (finanziellen) Verantwortung meiner Tätigkeit. Als Anwalt arbeite ich in der Regel zu einem Stundenansatz zwischen Fr. 220.– und Fr. 260.–. Barauslagen (Fotokopien, Porti, Telefon- und Faxkosten, Fahrspesen) sowie die Mehrwertsteuer von 7,7 % werden separat verrechnet. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten berücksichtige ich nach Möglichkeit.
Mein Honorar als Mediator, Coach und Trainer ist abhängig vom jeweiligen Mandat und der Leistungsfähigkeit der Mandantschaft.
Sie haben jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen.
Rechtsschutzversicherung
Sind Sie rechtsschutzversichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Rechtsfall durch die Versicherung gedeckt wird. Ich informiere Sie umgehend über das Ergebnis.
Kostenvorschuss
Ein Anwalt verlangt in der Regel von seinem Klienten einen angemessenen Kostenvorschuss. Dieser Kostenvorschuss soll einerseits dem Klienten die Kostenfolge einer anwaltlichen Tätigkeit klar vor Augen führen und ihn allenfalls von voreiligen und unüberlegten Prozessen abhalten. Andererseits stellt der Kostenvorschuss für den Anwalt eine Sicherung seines Honorars dar, da er aufgrund seines Berufsgeheimnisses seinen Klienten - falls dieser ihn nicht bezahlen will - nicht einfach betreiben und einklagen kann. Er muss diesfalls bei der Aufsichtsbehörde die Entbindung von seinem Berufsgeheimnis erwirken. Wie viele meiner Anwaltskollegen verlange ich daher insbesondere bei neuen Klienten einen Kostenvorschuss. Dieser Vorschuss wird mit später anfallenden Leistungen verrechnet.